Rechtsprechung
BGH, 03.11.1965 - VIII ZR 257/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,4761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines erstrangigen Wohnrechtes - Vermögensbegriff im Sinne des Anfechtungsgesetzes (AnfG) - Bestellung einer Hypothek zur Benachteiligung des Gläubigers
Papierfundstellen
- WM 1966, 140
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93
Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …
Eine Forderung ist auch dann uneinbringlich, wenn voraussehbar eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners fruchtlos verlaufen würde (vgl. BGH, Urt. v. 3. November 1965 - VIII ZR 257/63, WM 1966, 140; v. 22. September 1982 - VIII ZR 293/81, NJW 1983, 1678 f). - OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03
Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines …
Voraussichtlich fruchtlos ist die Zwangsvollstreckung, wenn eine Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners, auf das der Gläubiger ohne Weiteres zugreifen kann, nicht zu erwarten ist (vgl. BGH, WM 1966, 140;… Huber, aaO., § 2 AnfG, Rdnr. 27 u. 22).Der Gläubiger braucht nämlich vor einer Anfechtung nicht in das Vermögen eines Dritten zu vollstrecken und muss sich auch nicht auf die Möglichkeit der Anfechtung gegenüber einem Dritten verweisen lassen, sofern auf diesen Schuldnervermögen übertragen wurde (vgl. BGH, WM 1966, 140;… Huber, aaO., § 2 AnfG, Rdnr. 25).